Da es sich bei dem Betreiben einer Photovoltaik-Anlage um eine unternehmerische Tätigkeit handelt, sind evtl. Schäden, die sonst die Privathaftpflicht-Versicherung getragen hätte, nicht abgesichert.
In einer Betreiberhaftpflicht-Versicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert:
- das Bauherrenrisiko
- die Verkehrssicherungspflicht
- das Haftungsrisiko durch Einleiten von Strom in das Stromnetz des Netzbetreibers
- Umwelt-Haftpflicht
- Mietschäden
Eine Betreiberhaftpflicht-Versicherung sollte besonders bei einer angemieteten Dachfläche bedacht werden.
Gerne teilen wir Ihnen hierzu unsere langjährige Erfahrung im persönlichen Beratungsgespräch mit.